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BVerwG, 30.06.1993 - 5 B 20.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterbliebener, aber beantragter Beweisaufnahme - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers bei einer nicht deutsch sprechenden Partei
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 4 L 2093/91
- BVerwG, 30.06.1993 - 5 B 20.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 5 B 20.93
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht infolge einer unterbliebenen, aber beantragten (oder angeregten) Beweisaufnahme u.a. dann nicht vor, wenn es auf sie nicht ankommt; und auf eine Beweistatsache kommt es dann nicht an, wenn der unter Beweis gestellte Sachverhalt für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70] m.w.N.).